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FG Düsseldorf 30.08.2016 10 K 398/15 F, BBK 1/2017 S. 8

Bilanzierung | Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Austausch von Heizkörpern

Bei der Prüfung der 15 %-Grenze für den Ansatz anschaffungsnaher Herstellungskosten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG sind auch Kosten für den Austausch von Heizkörpern zu berücksichtigen. Es handelt sich dabei nicht um üblicherweise jährlich anfallende Erhaltungsarbeiten im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 EStG, die nicht zu anschaffungsnahen Herstellungskosten führen können.

[i]Keine pauschale Begünstigung von Aufwendungen Der Kläger hatte argumentiert, die Kosten für den Austausch zweier Heizkörper in einer der insgesamt neun Wohnungen lägen nicht über dem Betrag, der jährlich üblicherweise für Erhaltungsaufwendungen anfalle. Das FG folgte dem jedoch nicht, weil § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 EStG keinen pauschalen Betrag begünstigt.

[i]Keine Unterschreitung der 15 %-GrenzeZwar betrugen die Kosten für den Austausch der Heizkörper nur ca. 1.300 € netto, während die gesamten Modernisierungskosten mehr als 37.000 € ausmachten. Ohne die...

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