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BMF 16.12.2016 IV C 6 - S 2134/15/10003, BBK 1/2017 S. 7

Bilanzierung | BMF-Schreiben zu Gebäuden auf fremdem Grund und Boden

Das BMF reagiert auf die neue BFH-Rechtsprechung zu Gebäuden auf fremdem Grund und Boden und folgt grundsätzlich der Auffassung des BFH, wonach ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden kein Wirtschaftsgut ist, sondern nur ein Bilanzposten (Aufwandsverteilungsposten). Es akzeptiert auch, dass bei Erwerb des Grund und Bodens und damit auch des Gebäudes eine Einlage des Gebäudes zum Teilwert erfolgen kann.

Allerdings fordert [i]BMF folgt weitgehend dem BFH, fordert aber Bilanzberichtigung das BMF eine Bilanzberichtigung, wenn der Unternehmer in der Vergangenheit zu Unrecht die betriebliche Gebäude-AfA von 3 % auf den Bilanzposten in Anspruch genommen hat statt der vom BFH für richtig erachteten AfA von 2 % für Privatgebäude. Eine hieraus resultierende Gewinnerhöhung darf nach dem BMF durch eine Rücklage in Höhe von 4/5 der Gewinnerhöhu... /

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