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FG Sachsen 11.08.2016 8 K 351/16 (Kg), NWB 1/2017 S. 10

Einkommensteuer | Gewöhnlicher Aufenthalt im Inland als Voraussetzung für die Kindergeldanspruchsberechtigung

Hat ein Ausländer durch eine neunmonatige Erwerbstätigkeit im Inland ungeachtet der Beibehaltung seiner Familienwohnung im Ausland einen gewöhnlichen Aufenthalt i. S. des § 9 AO im Inland begründet, ist er danach wegen eines bei einem Besuch bei seiner Familie im Ausland erlittenen Unfalls mehr als elf Monate zur Erholung und Genesung bei seiner Familie als dem Mittelpunkt seiner Lebensinteressen im Ausland geblieben und ist er anschließend mit seiner Familie an einen anderen Ort im Inland unter Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses bei einem neuen Arbeitgeber umgezogen, ist der durch die erste Erwerbstätigkeit im Inland begründete gewöhnliche Aufenthalt ab dem Beginn des unfallbedingten, elfmonatigen Aufenthalts im Ausland beendet worden und die Kindergeldanspruchsbe...

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