Online-Nachricht - Mittwoch, 21.12.2016

Insolvenzrecht | Reduzierter Umlagesatz für Insolvenzgeld (Minijob-Zentrale)

Für das Kalenderjahr 2017 beträgt der Umlagesatz für das Insolvenzgeld 0,09 Prozent.

Hintergrund: Die Insolvenzgeldumlage soll Arbeitnehmer im Fall einer Insolvenz ihres Arbeitgebers finanziell absichern. Betroffene Arbeitnehmer erhalten in diesem Fall von der Agentur für Arbeit maximal drei Monate lang Insolvenzgeld als Ausgleich für ihren ausgefallenen Verdienst.

Hierzu teilt die Minijob-Zentrale mit:

Die Umlage 1, die für Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit (U1) erhoben wird, sinkt zum von 1 Prozent auf 0,9 Prozent. Der Erstattungssatz beträgt unverändert 80 Prozent.

Quelle: Minijob-Newsletter - Nr. 09/2016 (Sc)

Fundstelle(n):
NWB WAAAF-89165