Online-Nachricht - Donnerstag, 15.12.2016

Einkommensteuer | Förderung der Elektromobilität - Anwendungsregelungen (BMF)

Das BMF hat zur Anwendung der einkommensteuerlichen und lohnsteuerlichen Vorschriften des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vom (BGBl. I Seite 2498) Stellung genommen ().

Hintergrund: Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr werden vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung von der Einkommensteuer befreit (§ 3 Nummer 46 EStG).

Der Arbeitgeber hat auch die Möglichkeit, die Lohnsteuer für geldwerte Vorteile aus der Übereignung einer Ladevorrichtung sowie für Zuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den Erwerb und für die Nutzung einer Ladevorrichtung pauschal mit 25% zu erheben (§ 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 EStG).

Die Neuregelungen gelten ab dem bis zum .

In seinem Schreiben geht das BMF u.a. auf folgende Punkte näher ein:

  • Definition des Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs

  • Elektrofahrräder als begünstigtes Fahrzeug

  • Abgeltungswirkung der 1 %-Regelung

  • Anwendung der Fahrtenbuchmethode

  • Details zum Aufladeort

  • Umfang der Steuerbefreiung für die zur privaten Nutzung zeitweise überlassene betriebliche Ladevorrichtung für Elektrofahrzeuge oder Hybridelektrofahrzeuge

  • Definition der Ladevorrichtung

  • Einzelheiten zur Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 EStG

  • Ansatz von Reisekosten bei Nutzung des privaten Elektrofahrzeug oder Hybridelektrofahrzeug für Dienstfahrten

  • Details zur Zusätzlichkeitsvoraussetzung

  • Einzelheiten zur Aufzeichnung im Lohnkonto

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB FAAAF-88527