Online-Nachricht - Dienstag, 13.12.2016

Erbschaftsteuerreform | Das müssen KMU-Berater beachten (DStV)

Der DStV informiert über ausgewählte Aspekte der Erbschaftsteuerreform, die unterhalb der Prüfschwelle von 26 Mio. € zu beachten sind.

Im Einzelnen weist der DStV auf die folgenden Punkte hin:

  • Festgeschriebener Kapitalisierungsfaktor beim vereinfachten Ertragswertverfahren

  • Vollversteuerung des Verwaltungsvermögens

  • Investitionsklausel bei Erwerb von Todes wegen

  • Keine Begünstigung bei einem Verwaltungsvermögen von mehr als 90%

  • Ermittlung des begünstigten Vermögens

  • Vorab-Abschlag für Familienunternehmen

  • Regel- und Optionsverschonung

  • Stundungsmöglichkeit

Hinweis:

Die vollständige Meldung ist auf der Homepage des DStV veröffentlicht.

Quelle: DStV online (il)

Fundstelle(n):
NWB KAAAF-88372