Erbschaftsteuerreform | Das müssen KMU-Berater beachten (DStV)
Der DStV informiert über ausgewählte Aspekte der Erbschaftsteuerreform, die unterhalb der Prüfschwelle von 26 Mio. € zu beachten sind.
Im Einzelnen weist der DStV auf die folgenden Punkte hin:
Festgeschriebener Kapitalisierungsfaktor beim vereinfachten Ertragswertverfahren
Vollversteuerung des Verwaltungsvermögens
Investitionsklausel bei Erwerb von Todes wegen
Keine Begünstigung bei einem Verwaltungsvermögen von mehr als 90%
Ermittlung des begünstigten Vermögens
Vorab-Abschlag für Familienunternehmen
Regel- und Optionsverschonung
Stundungsmöglichkeit
Die vollständige Meldung ist auf der Homepage des DStV veröffentlicht.
Quelle: DStV online (il)
Fundstelle(n):
NWB KAAAF-88372