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BFH 13.07.2016 VIII R 26/14, BBK 24/2016 S. 1173

Buchführung | Betriebsausgabenabzug für „Herrenabend“

Die Kosten eines Rechtsanwalts für einen sog. Herrenabend, zu dem 300 männliche Gäste in den Privatgarten des Anwalts eingeladen werden, unterliegen nicht ohne Weiteres dem Abzugsverbot für Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG.

[i]Veranstaltung im Rahmen des Üblichen? Das Abzugsverbot für Repräsentationsveranstaltungen gilt nur dann, wenn die Veranstaltung den Rahmen des Üblichen überschreitet. Dies ist der Fall, wenn entweder der Ort und Rahmen ungewöhnlich gelegen, beschaffen oder ausgestattet ist oder wenn den Gästen ein besonders qualitativ hochwertiges Unterhaltungsprogramm geboten wird. Allein ein geschlossener Teilnehmerkreis reicht hingegen nicht aus.

[i]Ungewöhnlicher Ort oder hochwertiges Unterhaltungsprogramm Im Streitfall betrugen die Kosten für die mehr als 300 männlichen Gäste ca. 20.000 €, also ca. 60 € pro Person. Das FG hatte keine Feststellungen dazu getroffen, o...

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