Online-Nachricht - Freitag, 02.12.2016

Berufsrecht | Neufassung des Referenzrahmens für Wirtschaftsprüfungsexamen (WPK)

Das BMWi hat am die Neufassung des Referenzrahmens für verbindlich erklärt. Der novellierte Referenzrahmen ersetzt die bisher geltende Fassung aus dem Jahr 2006.

Der Referenzrahmen legt die Anforderungen an die einzelnen Studien- und Prüfungsziele eines Masterstudienganges fest, der gemäß § 8a WPO als zur Ausbildung von Wirtschaftsprüfern besonders geeignet anerkannt wird. Darüber hinaus ist die Gleichwertigkeit von Prüfungsleistungen aus einem Hochschulstudium, die gemäß § 13b WPO auf das Wirtschaftsprüfungsexamen angerechnet werden, anhand dieses Referenzrahmens zu beurteilen.

Der Entscheidung des BMWi sind eingehende Beratungen in dem hierfür nach der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung zuständigen Gremium vorausgegangen. Das Gremium hat den Akkreditierungsrat beteiligt, der im Hochschulbereich das deutsche Akkreditierungssystem regelt und organisiert. Darüber hinaus konnte die interessierte Öffentlichkeit zu dem Entwurf des Referenzrahmens Stellung nehmen. Stellungnahmen, insbesondere von Hochschulen mit einem Studiengang nach § 8a oder § 13b WPO, sind in die abschließenden Beratungen des Gremiums eingegangen.

Gleichzeitig mit dem Referenzrahmen hat das Gremium auch die unverbindlichen Lehrpläne (Curricula) überarbeitet. Die Curricula fassen zu jedem Prüfungsgebiet des Wirtschaftsprüfungsexamens die in einem Hochschulstudium zu erreichenden Lernziele zusammen. Die Curricula ergänzen den Referenzrahmen als Anlage und sind nicht mehr wie bisher ein zusätzliches Regelwerk.

Hinweis:

Die neue Fassung des Referenzrahmens ist auf der Homepage der WPK abrufbar.

Quelle: WPK online v. 01.12.2016 (Sc)

Fundstelle(n):
NWB VAAAF-87554