Online-Nachricht - Donnerstag, 24.11.2016

Schweiz | Steueramtshilfeverordnung zum spontanen Informationsaustausch (EFD)

Der Bundesrat hat am die totalrevidierte Steueramtshilfeverordnung (StAhiV) verabschiedet und auf den in Kraft gesetzt. Die neue Verordnung definiert den Rahmen und die nötigen Verfahren für den spontanen Informationsaustausch, einschließlich jene, die für Steuervorbescheide (Rulings) gelten.

Hierzu führt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) weiter aus:

  • Die neue Verordnung enthält insbesondere Bestimmungen zum Verfahren, zu den Informationen, die den ausländischen Steuerbehörden zu übermitteln sind, und zu den Fristvorgaben beim spontanen Informationsaustausch.

  • Für den spezifischen Fall der Steuervorbescheide definiert die Verordnung welche Kategorien spontan ausgetauscht werden und welche Staaten informiert werden müssen. Die Bestimmungen zu Gruppenersuchen der alten Verordnung ändern sich nicht.

  • Die revidierte Verordnung tritt am in Kraft. Der spontane Informationsaustausch der Schweiz soll ab stattfinden und Steuerperioden ab diesem Datum betreffen.

Hinweis

Die neuen Verordnungsbestimmungen stehen im Einklang mit dem BEPS-Projekt von OECD und G20. Sie stützen sich auf das Übereinkommen des Europarats und der OECD über die Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen) sowie das revidierte Steueramtshilfegesetz (StAhiG), das der Bundesrat ebenfalls auf den 01.012017 in Kraft gesetzt hat. Der spontane Informationsaustausch beschränkt sich auf die Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens.

Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement, Pressemitteilung v. 23.11.2016 (il)

Fundstelle(n):
NWB ZAAAF-87035