Gesetzgebung | Betragsgrenzen für Kleinbetragsrechnungen (Bundesregierung)
Die Bundesregierung hat sich u.a. zur Frage geäußert, wie hoch sie die Haushaltsmindereinnahmen durch die geplante Erhöhung der Betragsgrenzen für Kleinbetragsrechnungen von 150 € auf 200 € (Artikel 5 im Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz) quantifiziert vor dem Hintergrund, dass bei der entsprechenden Erhöhung von 100 € auf 150 € im Jahr 2006 von bis zu 80 Millionen Euro pro Jahr ausgegangen wurde (BT-Drucks. 302/06, S. 17).
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister:
Soweit Kleinbetragsrechnungen zu Recht für den Vorsteuerabzug eingereicht werden, führt die Regelung auch bei hoher Fallzahl nicht zu Steuermindereinnahmen.
Es ist davon auszugehen, dass Betrugsfälle, insbesondere durch Einreichen von Kleinbetragsrechnungen, die die übrigen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs nicht erfüllen, durch die Anhebung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen von 150 € auf 200 € nur in geringem Umfang zunehmen. Dies führt zu geringfügigen Steuermindereinnahmen.
Da davon auszugehen ist, dass die Masse der hier relevanten Rechnungen einen Betrag von unter 150 € ausweist, wurden seinerzeit die fiskalischen Auswirkungen der Anhebung von 100 € auf 150 € höher eingeschätzt.
Quelle: BT-Drucks. 18/9970, Antwort auf die Frage 49 des Abgeordneten Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (il)
Fundstelle(n):
HAAAF-85298