Online-Nachricht - Freitag, 21.10.2016

Gewinnermittlung | Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherer (BMF)

Das BMF hat die zeitliche Anwendbarkeit der Pauschalregelung zur Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen erneut verlängert ().

Hintergrund: Schadenrückstellungen sind nach § 6 Absatz 1 Nummer 3a Buchstabe e EStG abzuzinsen. Der Grundsatz der Einzelbewertung ist zu beachten. Nach dem können Versicherungsunternehmen Schadenrückstellungen nach einem Pauschalverfahren abzinsen.

Hierzu führt das BMF weiter aus:

  • Es ist nicht zu beanstanden, wenn Erst- oder Rückversicherungsunternehmen bei der Abzinsung der Schadenrückstellungen das Pauschalverfahren anwenden.

  • Voraussetzung ist, dass alle Schadenrückstellungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens nach diesem Verfahren pauschal abgezinst werden; dies umfasst alle von ihm betriebenen Versicherungszweige der selbst abgeschlossenen und übernommenen Versicherungsgeschäfte.

  • Das Verfahren kann für Wirtschaftsjahre in Anspruch genommen werden, die vor dem enden.

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF verfügbar. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (Sc)

Fundstelle(n):
NWB GAAAF-84513