Online-Nachricht - Dienstag, 18.10.2016

Gesetzgebung | Regierungsentwurf zur Änderung der Insolvenzordnung (hib)

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Insolvenzordnung eingebracht, mit dem die gesetzlichen Grundlagen für die Abwicklung von Finanzmarktkontrakten in der Insolvenz einer Vertragspartei klargestellt und präzisiert werden sollen.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, ist der Gesetzentwurf durch ein veranlasst, „nach dem Vereinbarungen zur Abwicklung von Finanzmarktkontrakten unwirksam sind, soweit sie für den Fall der Insolvenz einer Vertragspartei Rechtsfolgen vorsehen, die von § 104 InsO abweichen“.

Von diesem Urteil seien „die im Finanzmarkt üblichen Rahmenvertragsmuster für die Zusammenfassung und Abwicklung von Finanzmarktkontrakten und damit nahezu alle derzeit bestehenden Finanzmarktkontrakte betroffen, auf die im Insolvenzfall deutsches Insolvenzrecht anwendbar wäre“, heißt es in der Einleitung des Gesetzentwurfs.

Um aus diesem Urteil sich ergebende „Gefahren für die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Institute und Marktteilnehmer und für die Stabilität des deutschen Finanzsystems“ abzuwehren, bedürfe es „gesetzlicher Regelungen zur Klarstellung der Insolvenzfestigkeit von Liquidationsnettingklauseln“.

Im Kern wird mit dem Gesetzentwurf der fragliche § 104 InsO um einige klarstellende Sätze ergänzt, mit denen eine Auslegung wie in erwähntem Urteil künftig nicht mehr möglich sein soll.

Hinweis:

Der Gesetzentwurf ist auf der Homepage des Bundestags verfügbar.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 596 (Sc)

Fundstelle(n):
NWB SAAAF-84013