Arbeitshilfe September 2017

Kein Erlass von Nachzahlungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen wegen behaupteter verzögerter Bearbeitung des Steuerfalles durch die Finanzbehörde? - Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe des gesetzlichen Zinssatzes?

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Ist der gesetzliche Zinssatz des § 238 Abs. 1 Satz 1 AO von einhalb Prozent für jeden Monat verfassungswidrig und sind daher zu hoch festgesetzte Nachzahlungszinsen nach § 233a AO aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB HAAAF-83853