Online-Nachricht - Donnerstag, 06.10.2016
RückAbzinsV | Abzinsungszinssätze für September 2016
Die Abzinsungszinssätze gemäß § 253 Abs. 2 HGB für September 2016 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Nach BilMoG sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.
Quelle : Deutsche Bundesbank
Fundstelle(n):
NWB XAAAF-83356