Online-Nachricht - Donnerstag, 29.09.2016

Kapitalertragsteuer | Rückkaufangebot von Argentinien-Anleihen (BMF)

Das BMF hat zur kapitalertragsteuerlichen Behandlung des Rückkaufangebots von Argentinien-Anleihen („Settlement Proposal“) der Republik Argentinien vom und vom Stellung genommen ().

Wesentliche Inhalte des BMF-Schreibens:

  • Bemessungsgrundlage für den Kapitalertragsteuerabzug nach § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 EStG ist der Unterschied zwischen dem Einlösungsbetrag und den Anschaffungskosten der Anleihe.

  • Liegen dem depotführenden Institut keine Anschaffungsdaten vor, bemisst sich die Kapitalertragsteuer nach § 43a Absatz 2 Satz 7 EStG.

  • Sind der depotführenden Bank die Anschaffungskosten der eingelösten Anleihen bekannt und erfolgt die Abwicklung des „Settlement Proposals“ auf Grundlage des „Fast Track Settlement“ Verfahrens, besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Kapitalertragsteuerabzugs die anrechenbare fiktive Quellensteuer in Höhe von 15 % zu berücksichtigen.

  • Für den Kapitalertragsteuerabzug auf den Unterschiedsbetrag von 2/3 des Einlösungsbetrages (= Nominalforderung von 100 %) und den Anschaffungskosten der Anleihe gelten die allgemeinen Regelungen zum Kapitalertragsteuerabzug. Eine Anrechnung fiktiver Quellensteuer kommt insoweit nicht in Betracht.

Hinweis:

Der Volltext des Schreibens ist auf der Homepage des BMF einsehbar. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: (Sc)

Fundstelle(n):
NWB XAAAF-82922