Online-Nachricht - Freitag, 16.09.2016

Kaufrecht | Rücktrittsrecht von VW-Käufern (LG)

Das LG Krefeld hat in zwei Urteilen den Rücktritt von zwei weitgehend ähnlichen Autokaufverträgen für wirksam erachtet (LG Krefeld, Urteile v. - 2 O 72/16 und 2 O 83/16).

Sachverhalt: Die Kläger hatten jeweils einen Audi-PKW bei dem beklagten Vertragshändler erworben und unter Bezugnahme auf den sog. VW-Abgasskandal den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt.

Hierzu führten die Richter des LG Krefeld weiter aus:

  • Die Rücktritte der Kläger sind wirksam.

  • Das beklagte Autohaus muss die betreffenden Fahrzeuge zurücknehmen und im Gegenzug den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer an die jeweiligen Kläger zurückzahlen.

  • Es ist den klagenden Kunden nicht zumutbar, dem Vertragshändler die Möglichkeit einer Nacherfüllung einzuräumen, da zum Zeitpunkt des Rücktritts noch nicht klar war, ob und wann die geänderte Software vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigt wird.

  • Zudem verbleibt trotz einer entsprechenden Ankündigung des VW-Konzerns, die Fahrzeuge erfolgreich nachrüsten zu können, ein berechtigter Mangelverdacht.

  • Eine Nachbesserung durch den beklagten Vertragshändler ist auch nicht deshalb zumutbar, weil nicht der Händler über die Abgasreinigung der Fahrzeuge getäuscht hat, sondern vielmehr der VW-Konzern.

  • Aus den genannten Gründen ist der Mangel der Fahrzeuge trotz möglicherweise nur geringer Nachbesserungskosten nicht als unerheblich anzusehen.

Quelle: LG Krefeld, Pressemitteilung v. 14.09.2016 (Sc)

Fundstelle(n):
NWB TAAAF-82021