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OLG München Beschluss v. - 34 Wx 399/15

Gesetze: BGB § 883 Abs.1; BGB § 1090 Abs.1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Der Anspruch des Vertragspartners auf Einräumung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu seinen Gunsten und zugunsten seiner Rechtsnachfolger kann durch eine einzige Vormerkung gesichert werden.

2. Desgleichen kann der Anspruch des Vertragspartners als Versprechensempfänger auf Einräumung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten eines von ihm zu benennenden Dritten und dessen Rechtsnachfolger durch eine einzige Vormerkung gesichert werden (Bestätigung der Senatsentscheidung vom , 34 Wx 35/12).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
YAAAF-81766

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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OLG München, Beschluss v. 06.04.2016 - 34 Wx 399/15

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