Wolfgang Adomat

Praxis-Leitfaden Einkommensteuer 2015/2016

4. Aufl. 2016

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77383-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64564-8

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Praxis-Leitfaden Einkommensteuer 2015/2016 (4. Auflage)

XI. Sonderausgaben

S. 126

1. Überblick und Einteilung der Sonderausgaben

Sonderausgaben sind die in den §§ 10 ff. EStG aufgeführten Aufwendungen der privaten Lebensführung, die aus wirtschafts- und sozialpolitischen Gründen vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden dürfen (vgl. Einleitungssatz des § 12 EStG), sofern sie weder den Betriebsausgaben noch den Werbungskosten zuzuordnen sind. Die Aufwendungen sind in dem VZ als Sonderausgaben abzuziehen, in dem sie geleistet worden sind (§ 11 Abs. 2 EStG).

Im Hinblick auf die steuerliche Auswirkung können die Sonderausgaben wie folgt eingeteilt werden:

  • Altersvorsorgeaufwendungen

  • sonstige Vorsorgeaufwendungen

  • übrige Sonderausgaben

Die Vorsorgeaufwendungen sind beschränkt abzugsfähig im Rahmen des § 10 Abs. 3 und 4 EStG.

Die übrigen Sonderausgaben sind – von Ausnahmen abgesehen – unbeschränkt abzugsfähig. Mindestens ist aber der Pauschbetrag nach § 10c Satz 1 EStG zu berücksichtigen.


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Abb.: Überblick Vorsorgeaufwendungen

Altersvorsorge-
aufwendungen
Sonstige Vorsorgeaufwendungen
Basiskranken- und
Pflegepflichtversicherung
andere sonstige
Vorsorgeaufwendungen
– Gesetzliche Rentenversicherung

– landwirtschaftliche Alterskasse

– berufsständische Versorgungseinrichtungen

– kapitalgedeckte Alt...