Online-Nachricht - Dienstag, 02.08.2016

Förderung der Elektromobilität | Öffentliche Anhörung im Finanzausschuss

Der Finanzausschuss befragt am Montag, , Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr (BT-Drucks. 18/8828).

Zur Förderung der Elektromobilität sollen die Käufer von E-Autos weitere Steuererleichterungen erhalten. So soll die seit dem geltende fünfjährige Steuerbefreiung bei erstmaliger Zulassung solcher Fahrzeuge auf zehn Jahre verlängert werden. Die Steuerbefreiung soll rückwirkend zum gelten. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vor. Der Gesetzentwurf regelt darüber hinaus eine Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers. Damit sollen Arbeitgeber stärker am Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligt werden. Die Bundesregierung bekräftigt das Ziel, den Ausstoß von Kohlendioxid bis 2020 gegenüber 1990 um mindestens 40 Prozent zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, müssten auch die Emissionen im Verkehrssektor reduziert werden. Auch die Bundesregierung wolle mit gutem Beispiel vorangehen und den Anteil der zu beschaffenden Elektrofahrzeuge auf mindestens 20 Prozent erhöhen.

Quelle: Bundestag online (Sc)

Fundstelle(n):
NWB FAAAF-78940