Reform Radar - Dienstag, 05.04.2016

Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz

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Aktueller Stand

  • : Gesetz im BGBl I 2016 S. 518 verkündet

  • : Bundesrat verabschiedet APAReG

  • : Bundestag beschließt APAReG

  • : Öffentliche Anhörung im Bundestag, Einzelheiten hierzu unter Deutscher Bundestag online

  • : Erste Beratung im Bundestag

  • : Bundesregierung beschließt APAReG

Das Bundeskabinett hat am das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) beschlossen, das berufs- und aufsichtsrechtliche Teile der EU-Abschlussprüferreform umsetzt. Ziel der EU-Reform ist es, das Vertrauen der Anleger in die Ordnungsgemäßheit und Zuverlässigkeit der Unternehmensabschlüsse zu stärken sowie Wirksamkeit und Transparenz der Aufsicht zu erhöhen.

Hierzu führt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) u.a. weiter aus:

  • Die vom vorgelegte Reform sieht eine Neustrukturierung und Stärkung der Abschlussprüferaufsicht sowie Änderungen des Berufsrechts (WPO) unter weitest möglichem Erhalt der beruflichen Selbstverwaltung vor.

  • Entsprechend den europäischen Vorgaben sieht der Gesetzesentwurf neue oder strengere berufsrechtliche Regelungen, etwa zum Qualitätssicherungssystem, zu den Unabhängigkeitsanforderungen an Abschlussprüfer und zu Dokumentationspflichten vor. Zur Vermeidung übermäßiger bürokratischer Belastungen werden insbesondere für kleinere und mittelgroße Prüferpraxen zulässige Erleichterungen umgesetzt. Für die vereidigten Buchprüfer wird die Möglichkeit einer verkürzten Prüfung zum Wirtschaftsprüfer wieder eingeführt.

  • Die Berufsaufsicht und das berufsgerichtliche Verfahren werden neu geordnet, so dass eine einheitliche und zügige Sanktionierung von Berufspflichtverstößen ermöglicht wird. Konnten Sanktionen bisher nur gegen einzelne Berufsangehörige ausgesprochen werden, so ist dies jetzt auch gegen deren Prüfgesellschaften möglich.

  • Neu ist auch, dass Berufspflichtverstöße, die bei einer Qualitätskontrolle festgestellt werden, zu berufsaufsichtlichen Verfahren und Sanktionen führen können (Aufhebung der sog. Firewall). Damit sind wirksame und verhältnismäßige Sanktionen gegen Verstöße möglich.

Anmerkung: Die EU-Abschlussprüferreform (Abschlussprüferrichtlinie 2006/43/EG und Verordnung (EU) Nr. 537/2014) ist bis zum in deutsches Recht umzusetzen. Hinsichtlich der Regelungen, die die Ausgestaltung der Abschlussprüfung im Handels- und Gesellschaftsrecht betreffen, erfolgt eine separate Umsetzung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Quelle: BMWi, Pressemitteilung v.

Einige Stellungnahmen zum Regierungsentwurf des APAReG:

Einige Stellungnahmen zum Referentenentwurf des APAReG:

Nachrichten zum Abschlussprüfungsreformgesetz

NWB BAAAF-75810

NWB VAAAF-70501

NWB ZAAAF-42183

NWB YAAAF-12857

NWB BAAAF-45830

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Beiträge und Gesetzesmaterialien

Fundstelle(n):
NWB JAAAF-75615