Online-Nachricht - Freitag, 10.06.2016

Berufsrecht | beA-Start zum wieder ungewiss (RAK Berlin)

Der Anwaltsgerichtshof Berlin hat der Bundesrechtsanwaltskammer mit Beschlüssen vom in einstweiligen Rechtsschutzverfahren untersagt, die besonderen Anwaltspostfächer (beA) für die antragstellenden Rechtsanwälte ohne deren ausdrückliche Zustimmung zum Empfang freizuschalten. Dies wurde am bekannt, wie die Rechtsanwaltskammer Berlin mitteilt.

Hintergrund: Die BRAK wurde mit dem 2013 verabschiedeten Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten verpflichtet, für alle in der Bundesrepublik zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einzurichten. Die Postfächer können ab dem für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte empfangsbereit zur Verfügung stehen. Eine technische Möglichkeit, einzelne Postfächer von der Empfangsbereitschaft auszunehmen, besteht systembedingt nicht. Die Antragsteller, Rechtsanwälte aus Berlin und Köln, hatten beim Anwaltsgerichtshof Berlin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes beantragt, die BRAK zu verpflichten, dass für sie kein beA ohne ihre ausdrückliche Zustimmung zum Empfang freigeschaltet wird. Eine abschließende rechtliche Bewertung wird in einem bereits anhängigen Klageverfahren erfolgen.

Hierzu führt die Rechtsanwaltskammer Berlin weiter aus:

  • Der AGH Berlin ist der Auffassung, dass die BRAK durch die Freischaltung eines empfangsbereiten beA und die dadurch für Dritte eröffnete Möglichkeit, elektronische Post ins beA zu übersenden, in die durch Art. 12 GG geschützte Berufsfreiheit der Antragsteller ohne gesetzliche Grundlage eingreife.

  • Der Gesetzgeber habe nach der bisherigen Gesetzesterminologie mit der Einrichtung des beA gem. § 31a Abs. 1 BRAO nur die objektive Bereitstellung, nicht aber auch dessen Eröffnung für den elektronischen Rechtsverkehr festlegen wollen.

Quelle: Rechtsanwaltskammer Berlin Nachricht vom 09.06.2016 sowie BRAK Presseerklärung vom (il)

Hinweis

Die BRAK hat nunmehr mit Presseerklärung vom 09.06.2016 mitgeteilt, bis zum Abschluss der Hauptsacheverfahren von der Einrichtung empfangsbereiter beAs für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte abzusehen.

Fundstelle(n):
NWB UAAAF-75189