Online-Nachricht - Freitag, 13.05.2016

Gesetzgebung | Modernisierung des Besteuerungsverfahrens beschlossen (Bundestag)

Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (BT-Drucks. 18/7457) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks . 18/8434) angenommen.

Hierzu wird weiter ausgeführt:

  • Danach müssen Steuererklärungen von Steuerpflichtigen, die sich nicht steuerlich beraten lassen, künftig nicht mehr bis Ende Mai, sondern erst bis Ende Juli abgegeben werden.

  • Auch Steuerpflichtige, die von Steuerberatern beraten werden, erhalten zwei Monate mehr Zeit und müssen die Erklärung erst bis 28. Februar des übernächsten Jahres abgeben.

  • Allerdings müssen Steuerzahler, die die Fristen nicht einhalten, mit einem Verspätungszuschlag von 25 € pro Monat rechnen. Der Zuschlag wird festgesetzt, wenn die Steuererklärung nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres abgegeben wurde.

  • Kein Verspätungszuschlag wird erhoben, wenn keine Steuer fällig wird oder eine Steuererstattung erfolgt.

  • Die Pflicht zur Vorlage von Belegen beim Finanzamt entfällt weitgehend.

  • Die Steuerpflichtigen müssen allerdings damit rechnen, dass die von ihnen vorgehaltenen Belege von den Finanzämtern angefordert werden können.

  • Ebenso ist vorgesehen, Steuererklärungen automatisiert zu bearbeiten. Der Schriftverkehr soll weitgehend auf elektronische Verkehrswege umgestellt werden. So sollen sich Steuerpflichtige ihren Steuerbescheid über das Elster-Portal der Finanzverwaltung herunterladen können.

  • Ebenfalls gegen das Votum der Opposition fand ein Entschließungsantrag der Grünen (BT-Drucks. 18/8436), in dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert worden war, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit nicht zur Grundlage bei der Steuerveranlagung zu machen.

Quelle: Bundestag online (il)

Hinweis

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde die zunächst geplante Erweiterung des steuerlichen Herstellungskostenbegriffs gestoppt. Lesen Sie hierzu unsere News v. 12.05.2016. Die Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundesrat ist Mitte Juni vorgesehen.

Fundstelle(n):
NWB OAAAF-73224