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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 8 K 272/14 EFG 2016 S. 883 Nr. 11

Gesetze: EStG § 15b, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 32b

Fremdwährungsdarlehen - Gewinn wird bei Währungsgewinnen

Leitsatz

  1. Zum Zeitpunkt der Gewinnrealisierung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG.

  2. Entwickelt sich ein Kurs bei Fremdwährungsverbindlichkeiten für Stpfl. günstig, gilt handelsrechtlich wie steuerrechtlich die Beschränkung des Wertansatzes auf die historischen AK der Verbindlichkeiten.

  3. Bei Umschuldung und Novation erlöschen die alten Verbindlichkeiten und es entsteht eine neue Verbindlichkeit.

  4. Wegen des Nominalwertprinzips gemäß § 244 HGB führt die Novation von Euro-Darlehen nicht zur Gewinnauswirkung.

  5. Bei Fremdwährungsdarlehen kann eine Novation zu einer Gewinnrealisierung führen, wenn wirtschaftlich das frühere und das neue Schuldverhältnis nicht identisch sind. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Fremdwährungsdarlehen durch ein Euro-Darlehen ersetzt wird.

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 981 Nr. 17
BBK-Kurznachricht Nr. 14/2016 S. 673
DStR 2017 S. 6 Nr. 17
DStRE 2017 S. 711 Nr. 12
EFG 2016 S. 883 Nr. 11
StuB-Bilanzreport Nr. 17/2016 S. 665
Ubg 2017 S. 413 Nr. 7
BAAAF-72881

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 23.02.2016 - 8 K 272/14

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