Entwickelt sich ein Kurs bei Fremdwährungsverbindlichkeiten für Stpfl. günstig, gilt handelsrechtlich wie steuerrechtlich
die Beschränkung des Wertansatzes auf die historischen AK der Verbindlichkeiten.
Bei Umschuldung und Novation erlöschen die alten Verbindlichkeiten und es entsteht eine neue Verbindlichkeit.
Wegen des Nominalwertprinzips gemäß § 244 HGB führt die Novation von Euro-Darlehen nicht zur Gewinnauswirkung.
Bei Fremdwährungsdarlehen kann eine Novation zu einer Gewinnrealisierung führen, wenn wirtschaftlich das frühere und das
neue Schuldverhältnis nicht identisch sind. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Fremdwährungsdarlehen durch ein Euro-Darlehen
ersetzt wird.
Fundstelle(n): BB 2016 S. 981 Nr. 17 BBK-Kurznachricht Nr. 14/2016 S. 673 DStR 2017 S. 6 Nr. 17 DStRE 2017 S. 711 Nr. 12 EFG 2016 S. 883 Nr. 11 StuB-Bilanzreport Nr. 17/2016 S. 665 Ubg 2017 S. 413 Nr. 7 BAAAF-72881
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 23.02.2016 - 8 K 272/14
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