Online-Nachricht - Dienstag, 26.04.2016

Gesetzgebung | Wirtschaft begrüßt Sonderabschreibungen (hib)

Die Wohnungswirtschaft hat die von der Bundesregierung geplante Sonderabschreibung zur Förderung des Baus bezahlbarer Mietwohnungen besonders in Gebieten mit angespannter Wohnungslage begrüßt. "Wir unterstützen den Vorschlag für die Einführung einer steuerlichen Sonderabschreibung zur Förderung des dringend benötigten Mietwohnungsneubaus ausdrücklich", erklärte der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) in seiner Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag.

Grundlage der Anhörung war der Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (18/7736). Die Sonderabschreibung soll im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in dem darauf folgenden Jahr bis zu 10% betragen. Im dritten Jahr sollen es bis zu 9% sein. Begünstigt werden sollen Investitionen, für die zwischen dem und dem ein Bauantrag oder eine Bauanzeige gestellt werden. Die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung soll letztmalig im Jahr 2022 möglich sein. Eine weitere Grenze gibt es bei den Baukosten: "Mit der Begrenzung der Förderung auf solche Baumaßnahmen, bei denen die abschreibungsfähigen Herstellungskosten nicht mehr als 3.000€ je Quadratmeter Wohnfläche betragen, soll die Herstellung hochpreisigen Wohnraums vermieden werden." Wohnungen mit Luxusausstattung würden keiner staatlichen Förderung bedürfen. Außerdem soll die Sonderabschreibung nicht flächendeckend, sondern nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gelten. Die Bundesarchitektenkammer warnte in der Anhörung davor, den Wert von 3.000€ angesichts hoher Baukosten abzusenken, wie dies vom Bundesrat gefordert worden war.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 233 (Lu)

Hinweis:

Die vollständige Meldung ist auf der Homepage des Bundestags veröffentlicht.

Fundstelle(n):
NWB SAAAF-72255