Online-Nachricht - Freitag, 22.04.2016

Gesetzgebung | Abschlussprüfungsreformgesetz gebilligt (Bundesrat)

Mit Datum vom folgte der Bundesrat der Empfehlung des Rechtsauschusses, einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses nicht zu stellen. Das Gesetz zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüfungsreformgesetz – AReG) ist somit gebilligt (BR-Drucks. 150/16).

Hintergrund: Mit dem Gesetz wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die während der Finanzkrise zutage getretene Mängel beseitigen soll. Die Bilanzen mancher Banken und Versicherungen hatten sich damals als unzuverlässig erwiesen. Die Neuregelung stellt zur Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfungen und zur Steigerung der Aussagekraft des Prüfungsergebnisses strengere und EU-weit vergleichbare Kriterien für die Abschlussprüfung solcher Unternehmen auf. Durch die Umsetzung der Richtlinie wird vor allem das HGB geändert. Daneben kommt es zu Anpassungen u.a. im AktG, Genossenschaftsgesetz und Versicherungsaufsichtsgesetz.

Hinweis:

Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht soll bis zum erfolgen.

Quelle: Bundesrat online v. (Lu)

Fundstelle(n):
NWB YAAAF-71725