Online-Nachricht - Donnerstag, 24.03.2016

Erbschaftsteuerreform | Was passiert, wenn nichts passiert? (Bundestag)

Die Bundesregierung hat sich zur Frage geäußert, welche Rechtsfolgen eintreten, wenn der Gesetzgeber bis zum keine Neuregelung der erbschaftsteuerlichen Behandlung des Betriebsvermögens nach dem vorlegt.

Hierzu der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Michael Meister:

  • Das ergebnislose Verstreichen der gesetzten Frist würde zu erheblichen Unsicherheiten für die betroffenen Unternehmen führen, da offen ist, wie das Bundesverfassungsgericht auf die Untätigkeit des Gesetzgebers reagieren würde.

  • Darüber hinaus hat die Bundesregierung derzeit noch keine empirischen Erkenntnisse über die Höhe der Schenkungen von Betriebsvermögen in den Jahren 2015 und 2016, da die entsprechenden Statistiken noch nicht vorliegen.

Quelle: BT-Drucks. 18/7842; Antwort auf die Frage 29 des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE.)

Fundstelle(n):
NWB XAAAF-69794