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FG München Urteil v. - 3 K 2165/12

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1, UStG § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 4, UStG § 24, AO § 42

Bedeutung der Rechnungsnummer für den Vorsteuerabzug

Gestaltungsmissbrauch im Umsatzsteuerrecht durch Verkauf und Rückkauf von Vieh bei Beteiligung miteinander verwandter Landwirte

Leitsatz

1. Ein Vorsteuerabzug ist unberechtigt, wenn in den Eingangsrechnungen (hier: Gutschriften) Rechnungsnummern in jahresübergreifenden Nummernkreisen mehrfach vergeben wurden oder nicht fortlaufend sind.

2. Ein Gestaltungsmissbrauch im Umsatzsteuerrecht liegt vor, wenn eine aus Vater und Sohn bestehende GbR männliche Kälber zum höheren Steuersatz (§ 24 UStG) ankauft, sie sogleich zum ermäßigten Steuersatz an den Sohn verkauft, und nach Durchführung der sog. Fresseraufzucht zum höheren Steuersatz (§ 24 UStG) wieder vom Sohn zurückkauft, um sie sogleich zum ermäßigten Steuersatz an andere Landwirte weiterzuverkaufen, ohne dass für die Zwischenschaltung der GbR bei beiden Liefervorgängen außersteuerliche Gründe ersichtlich sind.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 8 Nr. 2
DStRE 2017 S. 241 Nr. 4
GStB 2016 S. 126 Nr. 4
YAAAF-68197

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FG München, Urteil v. 01.07.2015 - 3 K 2165/12

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