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BFH  - XI R 15/15 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: UStG § 18a, AO § 102 Abs 1 Nr 3 Buchst a, BRAO § 43a Abs 2, StGB § 203 Abs 1 Nr 3

Rechtsfrage

Mandantenbezogene Angabepflichten in Deutschland ansässiger Rechtsanwälte in der zusammenfassenden Meldung

1. Muss eine Rechtsanwaltsgesellschaft, die gegenüber im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmen --im Inland nicht steuerbare-- rechtsberatende Leistungen erbringt, auch im Hinblick auf ihr Berufsgeheimnis bzw. ihre Verschwiegenheitspflicht nach § 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b AO in der zusammenfassenden Meldung über gemeinschaftliche sonstige Leistungen gemäß § 18a Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 UStG die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der Mandanten angeben?

2. Liegt in der Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Mandanten sowie ggf. der Bemessungsgrundlage der Umsätze in der zusammenfassenden Meldung eine Tatbestandsverwirklichung des § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB vor?

3. Erklärt der Mandant mit der Mitteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer stillschweigend sein Einverständnis dazu, dass der Rechtsanwalt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu steuerlichen Zwecken einsetzt und ggf. auch gemeinsam mit der Bemessungsgrundlage im Rahmen einer zusammenfassenden Meldung angibt?

Leistungsempfänger; Meldung; Rechtsanwalt; Schweigepflicht; Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Fundstelle(n):
GAAAF-66998

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Verfahrensverlauf | BFH - XI R 15/15 - erledigt.

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