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FG München Urteil v. - 7 K 774/14 EFG 2016 S. 351 Nr. 5

Gesetze: AO § 233a Abs. 2 S. 2AO § 163AO § 5AO § 108 Abs. 1AEAO Nr. 70.1.2 S. 2 AO § 233aBGB § 187 Abs. 1BGB § 187 Abs. 2

Erlass von Nachzahlungszinsen wegen sachlicher Unbilligkeit bei freiwilliger Zahlungen vor Wirksamkeit der Steuerfestsetzung

Berechnung des Zinslaufs für fiktive Erstattungszinsen

Leitsatz

1. Nachzahlungszinsen sind aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen, soweit der Steuerpflichtige auf die sich aus der Steuerfestsetzung ergebende Steuerzahlungsforderung bereits vor Wirksamkeit der Steuerfestsetzung freiwillige Leistungen erbracht und das FA diese Leistungen angenommen und behalten hat.

2. Bei Anwendung der Vereinfachungsregelung gem. Nr. 70.1.2 S. 2 AEAO zu § 233a AO, die vorsieht, dass Zinsen nur insoweit zu erlassen sind, als die freiwillige Leistung für jeweils volle Monate vor Wirksamkeit der Steuerfestsetzung erbracht worden ist, ist der Tag des Beginns des Zinslaufs der fiktiven Erstattungszinsen (der Tag der freiwilligen Zahlung) in die Berechnung der vollen Monate einzubeziehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 351 Nr. 5
QAAAF-66331

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Nutzungsdauer:
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FG München, Urteil v. 26.10.2015 - 7 K 774/14

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