Online-Nachricht - Montag, 08.02.2016

Bewertung von Pensionsrückstellungen | Eingabe an der Rechtsausschuss (IDW)

Am war ein Formulierungsvorschlag der Fraktionen bzgl. § 253 HGB zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie vom Kabinett gebilligt worden Am hat das IDW eine entsprechende Eingabe an den Rechtsausschuss des Bundesstages versandt.

In der Eingabe setzt sich das IDW dafür ein, die Durchschnittsberechnung nicht auf zehn Jahre, sondern auf 15 oder zumindest auf 12 Jahre auszudehnen. Nur so werden die Unternehmen nachhaltig entlastet.

Hier ist jetzt schnelles Handeln erforderlich: Die Regelung soll für Geschäftsjahre gelten, die nach dem enden, darf aber rückwirkend angewendet werden. Sie steht damit wahlweise auch für Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2015 offen. Die Unternehmen brauchen also zeitnah Sicherheit.

Hinweis:

Die Eingabe vom an den Deutschen Bundestag ist auf der Homepage des IDW veröffentlicht.

Quelle: IDW online

Fundstelle(n):
NWB TAAAF-49534