Online-Nachricht - Donnerstag, 28.01.2016

Umsatzsteuer | Vertrauensschutz bei Bauleistungen (BFH)

Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von gemäß § 27 Abs. 19 UStG geänderten Umsatzsteuerbescheiden (; veröffentlicht am ).

Hintergrund: § 27 Abs. 19 UStG lautet:

"Sind Unternehmer und Leistungsempfänger davon ausgegangen, dass der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b auf eine vor dem erbrachte steuerpflichtige Leistung schuldet, und stellt sich diese Annahme als unrichtig heraus, ist die gegen den leistenden Unternehmer wirkende Steuerfestsetzung zu ändern, soweit der Leistungsempfänger die Erstattung der Steuer fordert, die er in der Annahme entrichtet hatte, Steuerschuldner zu sein. § 176 der Abgabenordnung steht der Änderung nach Satz 1 nicht entgegen. Das für den leistenden Unternehmer zuständige Finanzamt kann auf Antrag zulassen, dass der leistende Unternehmer dem Finanzamt den ihm gegen den Leistungsempfänger zustehenden Anspruch auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer abtritt, wenn die Annahme der Steuerschuld des Leistungsempfängers im Vertrauen auf eine Verwaltungsanweisung beruhte und der leistende Unternehmer bei der Durchsetzung des abgetretenen Anspruchs mitwirkt. Die Abtretung wirkt an Zahlungs statt, wenn

  1. der leistende Unternehmer dem Leistungsempfänger eine erstmalige oder geänderte Rechnung mit offen ausgewiesener Umsatzsteuer ausstellt,

  2. die Abtretung an das Finanzamt wirksam bleibt,

  3. dem Leistungsempfänger diese Abtretung unverzüglich mit dem Hinweis angezeigt wird, dass eine Zahlung an den leistenden Unternehmer keine schuldbefreiende Wirkung mehr hat, und

  4. der leistende Unternehmer seiner Mitwirkungspflicht nachkommt."

Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:

Hinweis: Vorliegend war die zu gewährende AdV auch nicht von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen, da eine Gefährdung der umstrittenen Umsatzsteueransprüche für die Streitjahre 2011 und 2012 weder vom FA vorgetragen wurde noch sonst ersichtlich war.

Quelle: NWB Datenbank

Fundstelle(n):
NWB FAAAF-48866