Online-Nachricht - Mittwoch, 07.01.2015

Einkommensteuer | Übertragung eines GmbH-Anteils unter Vorbehaltsnießbrauch (BFH)

Zahlungen für die Ablösung eines (Vorbehalts-)Nießbrauchs an einer GmbH-Beteiligung stellen im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte nach § 17 EStG nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung dar. Eine unentgeltliche Übertragung nach § 17 Abs. 2 Satz 5 EStG liegt auch bei der Übertragung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft unter Vorbehaltsnießbrauch vor (; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Anschaffungskosten sind Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben. Ein GmbH-Anteil gilt auch dann als angeschafft, wenn der Gesellschafter das daran bestehende dingliche Nutzungsrecht eines Dritten, wie z.B. einen Nießbrauch, ablöst - mit der Folge weiterer nachträglicher Anschaffungskosten. Im Fall der unentgeltlichen Rechtsnachfolge führt der Rechtsnachfolger die Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers ohne jede Einschränkung (etwa durch Nießbrauchsrechte o.ä.) fort (§ 17 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 5 EStG).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten darüber, ob im Fall des Erwerbs eines mit einem Vorbehaltsnießbrauch belasteten Anteils an einer Kapitalgesellschaft die vom Rechtsnachfolger fortzuführenden Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers anteilig um den Wert des Nießbrauchs zu kürzen sind.
Hierzu führte der BFH weiter aus:

  • Die Zahlung für die Ablösung des Nießbrauchs im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte nach § 17 EStG stellt nachträgliche Anschaffungskosten dar welche dem Kläger als unentgeltlichem Rechtsnachfolger zuzurechnen sind.

  • Erwirbt ein Steuerpflichtiger ein mit einem dinglichen Nutzungsrecht belasteten Gegenstand, so erhält er zunächst um das Nutzungsrecht gemindertes Eigentum da seine Rechte durch das Nutzungsrecht begrenzt sind.

  • Erst mit Ablösung des Nutzungsrechts erlangt er die vollständige Eigentümerbefugnis an dem Gegenstand. Daher stellen Aufwendungen zur Befreiung von einem Nießbrauch nachträgliche Anschaffungskosten dar.

  • Der entgeltliche Verzicht auf das Nutzungsrecht ist als selbständiges Rechtsgeschäft einzustufen, das auf eine zuvor erfolgte unentgeltliche Übertragung des nießbrauchsbelasteten Wirtschaftsguts keinen Einfluss hat.

  • Gemäß § 17 Abs. 2 Satz 5 EStG sind bei der unentgeltlichen Übertragung eines GmbH-Anteils die Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers zwingend zu übernehmen. Einschränkungen im Zusammenhang mit der Vorbehaltung von Nutzungsrechten bestehen nicht.

  • Geht daher das wirtschaftliche Eigentum an dem nießbrauchsbelasteten Gesellschaftsanteil nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO auf den Rechtsnachfolger über und ist der Anteil demzufolge nicht mehr dem Nießbrauchsberechtigten zuzurechnen, übernimmt der Rechtsnachfolger die Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers.

Quelle: NWB Datenbank
 

Fundstelle(n):
NWB BAAAF-46585