Online-Nachricht - Donnerstag, 14.01.2016

Gesetzgebung | Zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (FinMin)

Der Hessische Finanzminister Dr. Thomas Schäfer hat einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf des Bundes angekündigt. Danach sollen die Rentenversicherungsträger in Zukunft zur Bescheinigung der steuerlichen Rentendaten verpflichtet werden.

Der Hessische Finanzminister Dr. Thomas Schäfer hat einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf des Bundes angekündigt. Danach sollen die Rentenversicherungsträger in Zukunft zur Bescheinigung der steuerlichen Rentendaten verpflichtet werden.

Die Steuererklärung – für viele Bürgerinnen und Bürger ist sie eher Last statt Lust. Bereits Anfang Dezember 2015 hatte Bundesfinanzminister Dr. Schäuble deshalb mit seinem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens eine wichtige Grundlage zu ihrer Vereinfachung vorgelegt. Dieser wurde von der Hessischen Landesregierung unterstützt. Finanzminister Dr. Thomas Schäfer hatte im Finanzausschuss des Bundesrats eine zügige Umsetzung des Gesetzesvorhabens angemahnt, um eine spürbare Entlastung für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

„Wir halten Wort: Morgen (am ) werden wir einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf des Bundes einreichen, der Rentnerinnen und Rentner die Steuererklärung erleichtern soll“, sagte Schäfer mit Blick auf die Sitzung des Bundesrats-Finanzausschusses in dieser Woche.

Die gesetzliche Rentenversicherung solle ihren Service verbessern und in Zukunft Rentenempfängern jährlich die steuerlich relevanten Werte bescheinigen. Der Hessische Finanzminister dazu: „Wer als Rentner Steuererklärungspflichten hat, soll die ins Formular einzutragenden Daten zukünftig einfach aus einer Bescheinigung der Rentenversicherung entnehmen können.“

Mehr als vier Millionen Rentner seien laut Schäfer inzwischen dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. „Dabei müssen sie einen Teil ihrer Rente, den voll steuerpflichtigen so genannten ,Anpassungsbetrag‘, der sich aus den Rentenerhöhungen seit 2005 zusammensetzt, gesondert eintragen – als Laie kann man diesen Betrag kaum selbst ermitteln“, so der Minister zur derzeitigen Vorgehensweise. Die Rentenversicherung übermittle zwar alle für die Steuererklärung benötigten Daten an die Finanzverwaltung, die Rentnerinnen und Rentner würden aber darüber grundsätzlich nicht informiert.

„Doch das soll jetzt anders werden: Hessen fordert mit einem Antrag zum Gesetzentwurf des Bundes, die Rentenversicherungsträger zur Bescheinigung der steuerlichen Rentendaten zu verpflichten. Davon könnten alle steuerpflichtigen Rentnerinnen und Rentner profitieren“, erklärte Schäfer abschließend.

Quelle: Newsletter des Hessischen Ministeriums der Finanzen v.

Fundstelle(n):
NWB IAAAF-45845