Online-Nachricht - Mittwoch, 09.05.2012

Mietrecht | Kündigung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (BGH)

Der BGH hat eine Entscheidung zu der Frage getroffen, ob eine juristische Person des öffentlichen Rechts als Wohnraumvermieter sich für ein berechtigtes Interesse an der Beendigung eines Mietverhältnisses im Sinne von § 573 Abs. 1 BGB auch auf den Nutzungsbedarf für eine ihr "nahestehende" juristischen Person zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben des Vermieters stützen kann ().

Sachverhalt: Eine Düsseldorfer Kirchengemeinde beansprucht als Vermieter die Räumung einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus. Das Mietverhältnis wurde zuvor ordentlich gekündigt. Die Kündigung wurde darauf gestützt, dass das gesamte Anwesen für die Unterbringung der von der Diakonie betriebenen Beratungsstelle für Erziehungs-, Ehe-, und Lebensfragen benötigt werde. Der Mieter stellt das Vorliegen eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 Abs. 1 BGB in Abrede und ist der Ansicht, dass der Kläger sich nicht auf den Nutzungsbedarf der Diakonie berufen könne, da diese im Verhältnis zum Kläger eine rechtlich selbständige juristische Person sei.

Hierzu führte der BGH weiter aus: Es ist im Streitfall entscheidend darauf abzustellen, dass die Kündigung des Mietverhältnisses nicht nur der Verwirklichung fremder Interessen, sondern auch der Durchsetzung eigener Interessen des Klägers dient. Nach den von der Revision nicht angegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts erfüllt die Diakonie, die ebenso wie der Kläger zum Gesamtkomplex der Evangelischen Kirche im Rheinland gehört, für die Düsseldorfer Kirchengemeinden diakonische Aufgaben, unter anderem durch die Unterhaltung von Beratungsstellen. Es handelt sich daher bei ihr um eine dem Kläger "nahestehende" juristische Person, deren Tätigkeit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben auch des Klägers dient. Dieser Umstand begründet ein eigenes berechtigtes Interesse des Klägers an der Beendigung des Mietverhältnisses über die von dem Beklagten innegehaltene Wohnung.

Quelle: BGH, Pressemitteilung Nr. 64/2012

 

Fundstelle(n):
NWB HAAAF-43952