Online-Nachricht - Freitag, 16.12.2011

Wettbewerbsrecht | Verteilung der Werbesendung "Einkauf Aktuell" (BGH)

Die Verteilung der Werbesendung "Einkauf Aktuell" durch die Deutsche Post AG ist nicht deshalb wettbewerbswidrig, weil sie redaktionelle Beiträge enthält ().

Die Verteilung der Werbesendung "Einkauf Aktuell" durch die Deutsche Post AG ist nicht deshalb wettbewerbswidrig, weil sie redaktionelle Beiträge enthält ().

Hierzu führen die Richter weiter aus: Die Deutsche Post AG ist nicht Adressatin des aus der Pressefreiheit abgeleiteten Gebots der Staatsferne der Presse, weil sie vom Bund und den Ländern nicht beherrscht wird. Zwar darf sich der Staat weder selbst noch über von ihm beherrschte Gesellschaften als Presseunternehmen betätigen. Die hier durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau vermittelte staatliche Beteiligung von 30,5% reicht aber für eine solche Beherrschung der Deutschen Post nicht aus. In der Hauptversammlung waren in den vergangenen Jahren immer mindestens 67% der stimmberechtigten Anteilseigner vertreten, sodass die staatliche Beteiligung niemals über die Hauptversammlungsmehrheit verfügte. Auch die weiteren von den Klägern vorgetragenen Indizien wie ein möglicher Einfluss auf Personalentscheidungen oder den Verkauf der Postbank können die Annahme einer Beherrschung nicht begründen. 

Quelle: BGH, Pressemitteilung Nr. 198/2011

 

Fundstelle(n):
NWB GAAAF-43144