Thomas Eisgruber

Umwandlungssteuergesetz Kommentar

1. Aufl. 2015

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69881-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-63901-2

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Thomas Eisgruber - Umwandlungssteuergesetz Kommentar Online

§ 16 Aufspaltung oder Abspaltung auf eine Personengesellschaft

Gabriele Vogt (Dezember 2015)

Schrifttum: s. zu § 15 UmwStG

I. Allgemeines

1Geht durch eine Spaltung Vermögen von einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft über, finden gem. § 16 UmwStG die Vorschriften über den Vermögensübergang von Körperschaften (§§ 38, 10 und 15 UmwStG) entsprechende Anwendung. So wird sichergestellt, dass auch eine rechtsformändernde Spaltung, die mit einem steuerlichen Systemwechsel verbunden ist, ohne Aufdeckung der stillen Reserven möglich ist.

2Satz 2 regelt, dass § 10 UmwStG für den in § 40 Abs. 2 Satz 3 KStG bezeichneten Teil des Betrags nach § 38 KStG anzuwenden ist (§ 10 UmwStG ist grds. nur noch bis VZ 2006 anzuwenden).

3Gem. § 18 Abs. 1 UmwStG gilt § 16 UmwStG auch für die Ermittlung des Gewerbeertrags.

1. Überblick

4§ 16 UmwStG gehört mit § 15 UmwStG zum Vierten Teil des UmwStG und regelt die Auf- und Abspaltung von Körperschaften auf Personengesellschaften. Die Ausgliederung als weitere Form der Spaltung von Körperschaften auf Personengesellschaften ist in Form der Einbringung in § 24 UmwStG geregelt.

5Strittig ist, inwieweit §§ 1113 UmwStG anzuwenden sind. Dies ergibt sich aus dem Verweis in § 16 UmwStG auf die entsprechende Anwendung des § 15 UmwStG und dessen Wortlaut. In § 15 Abs. 1 UmwStG heißt es: „… gelten die §§ 11 bis 13 UmwStG vorbehaltlich des Satzes 2 und des § 16 UmwStG entsprechend.“

6Aufgrund des systematischen Zusammenhangs ist der Verweis in § 16 UmwStG auf § 15 UmwStG so zu verstehen, da...

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