Online-Nachricht - Donnerstag, 14.07.2011

Einkommensteuer | Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte mit dem Firmenwagen (BdSt)

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) weist darauf hin, dass die Finanzverwaltung die neue Rechtsprechung zur taggenauen Abrechnung der Fahrten zur Arbeit mit dem Dienstwagen nur auf Arbeitnehmer und nicht bei Unternehmern anwendet.

Hierzu wird weiter ausgeführt: „Vor dem Steuerrecht sind alle gleich! Wenn es nach dem Fiskus geht, gilt dies nicht bei der Firmenwagenbesteuerung. Während Arbeitnehmer nach einem aktuellen BMF-Schreiben Wege zur Arbeit mit dem Dienstfahrzeug genau abrechnen können, müssen Unternehmer pauschalieren. Diese Ungleichbehandlung ist eine Frechheit“, findet Dr. Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler. „Gleiches muss auch gleich besteuert werden“, so Däke. Der Bund der Steuerzahler fordert die Finanzverwaltung daher auf, dieses Ungleichgewicht zu beseitigen und bereits ergangene steuerzahlerfreundliche Entscheidungen zur Dienstwagenbesteuerung auch für Unternehmer anzuwenden. „Da die bisherige Verwaltungsanweisung nur Arbeitnehmer berücksichtigt, kommt dies einem halben Nichtanwendungserlass gleich“, kommentiert Däke. „Unternehmer, die den Firmenwagen weniger als an 15 Tagen im Monat für Fahrten Wohnung/Betrieb benutzen, sollten auf eine taggenaue Abrechnung bestehen. Unter Umständen muss wieder eine gerichtliche Klärung erfolgen.“

Quelle: BdSt online

 

Fundstelle(n):
NWB AAAAF-17466