Online-Nachricht - Donnerstag, 09.06.2011

Einkommensteuer | Keine Ermäßigung für Handwerkerleistungen bei Neubaumaßnahmen (FG)

Der 2. Senat des Schleswig-Holsteinischen FG hat den Arbeitslohn für den Einbau einer Einbauküche, die in zeitlichem und funktionalem Zusammenhang mit der Errichtung eines Einfamilienhauses stand, nicht als begünstigte Handwerkerleistungen gemäß § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG angesehen ().

Hierzu führte das Gericht weiter aus: Aus dem notwendigen Bezug der Handwerkerleistung auf Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ergibt sich, dass angesichts des klaren Gesetzeswortlauts und seiner Begründung für eine weitergehende Auslegung der Norm des § 35a EStG kein Raum besteht und daher handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme nicht begünstigt sind. Nicht begünstigt sind daher alle handwerklichen Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme, also alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einer Nutz- oder Wohnflächenschaffung bzw. -erweiterung anfallen. Aus der Begrenzung der begünstigten Aufwendungen auf Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen folgt, dass nur funktionserhaltende-, nicht aber funktionsändernde Baumaßnahmen von der Rechtsnorm erfasst werden.

Quellen: NWB Datenbank und Newsletter FG Schleswig-Holstein

 

Fundstelle(n):
NWB CAAAF-17286