Online-Nachricht - Dienstag, 14.12.2010

Arbeitsrecht | Privatnutzung des Dienstwagens während langer Arbeitsunfähigkeit (BAG)

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, stellt dies einen steuer- und abgabenpflichtigen Teil des geschuldeten Arbeitsentgelts dar. Der Arbeitgeber kann für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, für die keine Entgeltfortzahlungspflicht mehr besteht, die Nutzung wieder entziehen ().

Dazu führt das Gericht weiter aus: Die Gebrauchsüberlassung eines Pkw zur privaten Nutzung ist zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung. Sie ist steuer- und abgabenpflichtiger Teil des geschuldeten Arbeitsentgelts und damit Teil der Arbeitsvergütung. Damit ist sie regelmäßig nur so lange geschuldet, wie der Arbeitgeber überhaupt Arbeitsentgelt schuldet. Das ist für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, für die keine Entgeltfortzahlungspflicht mehr nach § 3 Abs. 1 EFZG besteht, nicht der Fall.

Quelle: BAG, Pressemitteilung 91/10

 

Fundstelle(n):
NWB MAAAF-16276