Online-Nachricht - Donnerstag, 09.12.2010

Fluggastrechte | Entschädigungen für Flugverspätungen vor dem EuGH (BGH)

Der BGH hat einige Fragen zu den Ausgleichsansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung bei verspäteter Ankunft am Endziel dem EuGH vorgelegt ( Xa ZR 80/10).

Das Amtsgericht hat der Klage hinsichtlich der Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung stattgegeben. Die insoweit zugelassene Berufung der Beklagten ist erfolglos geblieben. Gegen das Berufungsurteil hat das beklagte Luftfahrtunternehmen Revision eingelegt.

Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH zur Vorabentscheidung über die Fragen vorgelegt, ob dem Fluggast eine Ausgleichszahlung nach Artikel 6 und Artikel 7 der Fluggastrechteverordnung zusteht, wenn sich der Abflug um eine Zeitspanne verzögert hat, die unterhalb der von der Verordnung definierten Grenzen (im konkreten Fall für einen Flug nach Südamerika vier Stunden) liegt, die Ankunft am letzten Zielort aber mindestens drei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit erfolgt, und ob dabei auch darauf abzustellen ist, dass der Abflug nur bei isolierter Betrachtung der ersten Teilstrecke nach Artikel 6 der Verordnung eine relevante Verspätung (mehr als zwei Stunden) aufgewiesen hat.

Quelle: BGH, Pressemitteilung 236/2010

Hinweis: Reisende in der Europäischen Union können seit dem Rechte gegenüber den Fluggesellschaften geltend machen u.a. in den Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung  und Verspätung von Flugreisen. Je nach Schwere der Situation werden pauschale Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen fällig. Weitere Informationen zur Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und zu den Rechten der betroffenen Fluggäste sind auf den Internetseiten des Luftfahrt-Bundesamtes zu finden. Zur Homepage des Luftfahrt-Bundesamtes gelangen Sie hier.

 

Fundstelle(n):
NWB UAAAF-16256