Online-Nachricht - Donnerstag, 25.11.2010

Arbeitsrecht | Wiederholte Befristung von Arbeitsverhältnissen (BAG)

Das BAG hat den EuGH um Vorabentscheidung ersucht, ob er unter Berücksichtigung des europäischen Unionsrechts uneingeschränkt an seiner Rechtsprechung zur wiederholten Befristung von Arbeitsverhältnissen in Fällen eines ständigen Vertretungsbedarfs festhalten kann ( (A).

Sachverhalt: Die Klägerin hat sich gegen die Befristung ihres Arbeitsverhältnisses gewehrt. Sie war bei ihrem Arbeitgeber aufgrund von insgesamt 13 befristeten Arbeitsverträgen rund 11 Jahre beschäftigt. Die befristete Beschäftigung diente jeweils der Vertretung von Angestellten, die sich in Elternzeit oder Sonderurlaub befanden. Es spricht im Streitfall vieles dafür, dass bei Abschluss des letzten mit der Klägerin geschlossenen befristeten Vertrages ein ständiger Vertretungsbedarf vorhanden war.

Anmerkung: Das BAG hat den EuGH um Vorabentscheidung gebeten, ob es mit der Rahmenvereinbarung vereinbar ist, die wiederholte Befristung eines Arbeitsvertrags auch dann auf den im nationalen Recht vorgesehenen Sachgrund der Vertretung zu stützen, wenn bei dem Arbeitgeber ein ständiger Vertretungsbedarf besteht, der auch durch unbefristete Einstellungen befriedigt werden könnte. Die Frage ist weder vom EuGH abschließend geklärt, noch ist ihre Beantwortung offenkundig. 

Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 88/10

 

Fundstelle(n):
NWB VAAAF-16166