Online-Nachricht - Donnerstag, 22.07.2010

Vertragsrecht | Verfassungsmäßigkeit des Koppelungsverbotes bestätigt (BGH)

Der BGH hat entschieden, dass Art. 10 § 3 MRVG, der die Koppelung von Grundstückskaufverträgen mit Ingenieur- und Architektenverträgen für unwirksam erklärt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist ().

Hierzu führte das Gericht weiter aus: Das Koppelungsverbot verfolgt den Zweck, die freie Wahl des Architekten durch den Bauwilligen allein nach Leistungskriterien und das typische Berufsbild des freien Architekten zu schützen sowie den Wettbewerb unter den Architekten zu fördern. Dabei handelt es sich um wichtige Gemeinschaftsgüter. Sie rechtfertigen den mit dem Koppelungsverbot verbundenen Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit der freien Architekten und deren unterschiedliche Behandlung gegenüber anderen am Bau Beteiligten, so dass auch der Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG nicht verletzt ist. Ein Eingriff in das Grundrecht des Eigentums, Art. 14 Abs. 1 GG, liegt ebenfalls nicht vor.

Quelle: BGH, Pressemitteilung v. Nr. 153/2010

 

Fundstelle(n):
NWB LAAAF-15355