Online-Nachricht - Mittwoch, 14.04.2010

Rücktritt vom Auto-Kauf | Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens (BGH)

Der BGH hat seine Rechtsprechung bestätigt, dass ein Käufer trotz Rücktritts vom Kaufvertrag Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Nutzungsausfallschadens hat, wenn er ein gekauftes Fahrzeug infolge eines Sachmangels nicht nutzen kann ().

Hierzu führte der BGH weiter aus: Ein Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag wegen eines Mangels am Kraftfahrzeug schließt Schadensersatzansprüche wegen eines mangelbedingten Nutzungsausfalls nicht aus (§ 325 BGB; vgl. NWB RAAAC-69390). Vielmehr kann der Käufer, falls der Verkäufer die mangelhafte Lieferung zu vertreten hat, Ersatz des Schadens, der ihm dadurch entsteht, dass er das von ihm erworbene Fahrzeug allein wegen des Mangels nicht nutzen kann, auch dann verlangen, wenn er wegen des Mangels vom Kaufvertrag zurücktritt. Allerdings ist der Käufer im Hinblick auf die ihn treffende Schadensminderungspflicht gehalten, binnen angemessener Frist ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen und einen längeren Nutzungsausfall gegebenenfalls durch die Anschaffung eines Interimsfahrzeugs zu überbrücken.

Anmerkung: Die Sache ist an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden, weil u.a. noch zu klären ist, ob die Käuferin bei der 168 Tage dauernden Ersatzbeschaffung ihrer Schadensminderungspflicht genügt hat oder ob sie insoweit ein Mitverschulden trifft.

Quelle: BGH, Pressemitteilung v.

 

Fundstelle(n):
NWB CAAAF-14694