Online-Nachricht - Mittwoch, 14.04.2010

Sonderausgaben | Streichung des Abzugs von Steuerberatungskosten GG-konform (BFH)

Die Streichung der Abzugsmöglichkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben ab dem VZ 2006 verstößt nicht gegen das Grundgesetz (; veröffentlicht am ).


Hintergrund: Seit dem sind Steuerberatungskosten, die der privaten Lebensführung zuzurechnen sind, nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar. § 52 Abs. 1 EStG i.d.F. des Gesetzes zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm v. lies nämlich ab dem VZ 2006 § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG entfallen. Steuerberatungskosten, die Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen, blieben weiterhin als solche abziehbar.

Sachverhalt: Die Klägerin machte in ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2006 neben Steuerberatungskosten für die Ermittlung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sowie für die Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Steuerberatungskosten für die Erstellung ihrer Einkommensteuererklärung 2005 in Höhe von 94,57 € geltend. Die Einkommensteuererklärung wurde im Jahr 2006 erstellt, das Honorar wurde ebenfalls im Jahr 2006 gezahlt. Das Finanzamt versagte den Abzug der Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung mit der Begründung, es handele sich bei diesen Steuerberatungskosten weder um Betriebsausgaben noch um Werbungskosten. Das Finanzgericht wies die Klage ab.

Dazu führt das Gericht weiter aus: Die bisherige Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG ist mit Wirkung ab dem VZ 2006 aufgehoben worden; auch ein Abzug als dauernde Last kommt nicht in Betracht. Die (verbliebenen) Steuerberatungskosten sind auch nicht als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG abziehbar. Der Gesetzgeber ist nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet, den Abzug von Steuerberatungskosten zuzulassen. Die Neuregelung verletzt weder das objektive noch das subjektive Nettoprinzip. Ebenso wird der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz nicht verletzt. Schließlich ist ein Abzug auch im Hinblick auf die Kompliziertheit des Steuerrechts verfassungsrechtlich nicht geboten.

Quelle: BFH online

Anmerkung der NWB-Redaktion: Das 2006 durch Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F. geschaffene Abzugsverbot für private Steuerberatungskosten entspricht früherer Rechtslage (bis 1965) und sollte nach dem Willen der christlich-liberalen Regierungskoalition wieder rückgängig gemacht werden. Diese im Koalitionsvertrag v. 26.10.2009, S.13, enthaltene Absichtserklärung ist allerdings bislang noch nicht umgesetzt worden. Das Abzugsverbot für private Steuerberatungskosten ist also nicht verfassungswidrig. Diese nachvollziehbare, wenn auch unbefriedigende Auffassung löst allerdings nicht den beachtlichen Wertungswiderspruch zwischen der Aufhebung des Sonderausgabenabzugs für Steuerberatungskosten einerseits und der Einführung einer Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte nach § 89 Abs. 3 bis 5 AO andererseits, deren Verfassungsmäßigkeit ihrerseits angezweifelt wird (dazu Seer in Tipke/Kruse, § 89 Rn. 63 m.w.N.).

 

Fundstelle(n):
NWB NAAAF-14686