Online-Nachricht - Mittwoch, 31.03.2010

Wettbewerbsrecht | Werbung "Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer" zulässig (BGH)

Der BGH hat entschieden, dass eine Werbung mit der Angabe "Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer" Verbraucher auch dann nicht in unangemessener und unsachlicher Weise im Sinne von §§ 3 und 4 Nr. 1 UWG bei ihrer Kaufentscheidung beeinflusst, wenn die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabattes erscheint ().

Hierzu führt der BGH weiter aus: In der beanstandeten Werbung ist keine unsachliche Beeinflussung der Verbraucher zusehen. Abzustellen ist auf den mündigen Verbraucher, der mit einem solchen Kaufanreiz in rationaler Weise umgehen kann. Selbst wenn Verbraucher keine Gelegenheit zu einem ausführlichen Preisvergleich haben sollten, werden sie allein aufgrund der Werbung keine unüberlegten Kaufentschlüsse treffen. Das schließt die Möglichkeit ein, dass sich einzelne Verbraucher auch ohne Preisvergleich zu einem Kauf entschließen und dadurch riskieren, dass ihnen ein noch günstigeres Angebot eines Mitbewerbers der Beklagten entgeht.

Quelle: BGH, Pressemitteilung Nr. 72/2010

 

Fundstelle(n):
NWB CAAAF-14616