Online-Nachricht - Donnerstag, 07.11.2013

Zivilrecht | Geschäftsbedingungen im Möbelversandhandel (BGH)

Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Wirksamkeit einer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Möbelversandhändlerin enthaltenen Versand- und Gefahrübergangsklausel befasst ().


Sachverhalt: Die beklagte Möbelhändlerin betreibt einen Online-Shop. In den AGB ist geregelt:
"Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich." Der klagende Verbraucherschutzverband hält diese Klausel für unwirksam und nimmt die Beklagte auf Unterlassung ihrer Verwendung gegenüber Verbrauchern in Anspruch. Hierzu führen die Richter des BGH weiter aus: 

  • Die Klausel hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB nicht stand.

  • Sie bezieht sich, wie sich aus den AGB ergibt, auch auf Kaufverträge, in denen sich die Beklagte zur Montage der Möbel beim Kunden verpflichtet.

  • Bei einem Möbelkaufvertrag mit der Verpflichtung des Verkäufers zur Montage der bestellten Möbel beim Kunden liegt eine Bringschuld vor - denn bei solchen Verträgen kann die Montage der gekauften Möbel als vertraglich geschuldete Leistung des Verkäufers nur beim Kunden erbracht und auch nur dort festgestellt werden, ob die Kaufsache vertragsgemäß geliefert und aufgebaut wurde.

  • Die Klausel, nach der die Beklagte nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen schuldet, benachteiligt den Kunden eines solchen Vertrages unangemessen, weil sie ohne sachlichen Grund von der gesetzlichen Regelung über den Leistungsort abweicht und dadurch den Gefahrübergang zum Nachteil des Kunden verändert.

  • Hinzu kommt, dass die Klausel die Haftung der Beklagten für ein Verschulden des Transportunternehmens als ihres Erfüllungsgehilfen ausschließt; insoweit verstößt die Regelung auch gegen das Klauselverbot des § 309 Nr. 7 Buchst. b BGB.

Quelle: BGH, Pressemitteilung v.
 

Fundstelle(n):
NWB GAAAF-10533