NWB Betriebsprüfungs-Kartei

2024

ISBN: 978-3-482-65701-6

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NWB Betriebsprüfungs-Kartei - Stand: April 2013

– § 12 AO –

I. Abgabenordnung

1. Wortlaut des § 12 AO vom gültig ab dem

§ 12 Betriebstätte

Betriebstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Als Betriebstätten sind insbesondere anzusehen:

  1. die Stätte der Geschäftsleitung,

  2. Zweigniederlassungen,

  3. Geschäftsstellen,

  4. Fabrikations- oder Werkstätten,

  5. Warenlager,

  6. Ein- oder Verkaufsstellen,

  7. Bergwerke, Steinbrüche oder andere stehende, örtlich fortschreitende oder schwimmende Stätten der Gewinnung von Bodenschätzen,

  8. Bauausführungen oder Montagen, auch örtlich fortschreitende oder schwimmende, wenn

    a)

    die einzelne Bauausführung oder Montage oder

    b)

    eine von mehreren zeitlich nebeneinander bestehenden Bauausführungen oder Montagen oder

    c)

    mehrere ohne Unterbrechung aufeinander folgende Bauausführungen oder Montagen

    länger als sechs Monate dauern.

2. Gesonderte Feststellung bei einer Betriebsstätte

Für die gesonderten Feststellungen nach § 180 ist bei gewerblichen Betrieben mit Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet, bei gewerblichen Betrieben ohne Gesch...

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