NWB Betriebsprüfungs-Kartei

2024

ISBN: 978-3-482-65701-6

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NWB Betriebsprüfungs-Kartei - Stand: Juni 2016

– Fußpraktiker –
– Medizinische Fußpfleger/-innen –
– Kosmetische Fußpfleger/-innen –
– Gewerbekennzahlen 86909.0 und 86909.2 –

Hinweis:

Mit dem Podologengesetz (vgl. Artikel 1 des Gesetzes über den Beruf der Podologin und des Podologen und zur Änderung anderer Gesetze vom , BGBl. I S. 3320) wurde eine bundeseinheitliche berufsrechtliche Regelung für diese Berufsgruppe, deren Tätigkeitsbereich die medizinische Fußpflege umfasst, geschaffen.

A. Betriebswirtschaftliches

I. Allgemeines

1. Definition

Eine gängige Definition des Berufes „Podologe” lautet: Nichtärztliche Heilkunde am Fuß.

2. Bundeseinheitlicher Beruf „Podologe”

Der Gesetzgeber regelte mit dem Podologengesetz vom über den Beruf der Podologin und des Podologen mit Wirkung ab dem bundeseinheitlich dessen Berufsbild. Entsprechend der Systematik bereits bestehender Regelungen für die Gesundheitsfachberufe erließ der Gesetzgeber die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen, nach deren erfolgreichem Abschluss die Berechtigung verliehen wird, den Titel „Podologin” bzw. „Podologe” zu führen.

Die in verschiedenen Bundesländern zuvor...

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