NWB Betriebsprüfungs-Kartei

2024

ISBN: 978-3-482-65701-7

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Dokumentvorschau
NWB Betriebsprüfungs-Kartei - Stand: April 2024

– Maschinenersatzteile –

Hinweis:

Wegen maschineller Anlagen (z.B. Fördereinrichtungen, Transportanlagen, Kräne) Hinweis auf Teil I der „Bp-Kartei: Konto: Betriebsvorrichtungen“.

A. Einkommensteuer/Körperschaftsteuer

I. Maschinen

1. Begriff

Der Begriff Maschinen ist gesetzlich nicht definiert. Er stellt lediglich eine Ausweisposition in § 266 Abs. 2 II Nr. 2 HGB dar. Dabei gelten die Gliederungsvorschriften des § 266 HGB nur für die großen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB sind nur zum Bilanzausweis der zusammengefassten Gesamtposition Sachanlagen verpflichtet. Unter das PublG fallende Gesellschaften sind nach § 5 PublG verpflichtet, die Regelung des § 266 HGB sinngemäß anzuwenden. Alle anderen Kaufleute sind gemäß § 247 HGB lediglich zum gesonderten Ausweis und zur hinreichenden Aufgliederung verpflichtet.

In Groß- und Konzernbetrieben sind Bilanzierungs- und Bewertungsverfahren vielfach in internen Rechnungslegungs-bzw. Bilanzierungsrichtlinien geregelt.

Die Unterteilung in technische Anlagen und Maschinen ist handelsrechtlich für eine Bilanzanalyse bedeutsam. Ohne Bedeutung ist die Ausweisfrage für die steuerliche Bilanzierung, da bilanzsteuerlich für Ansatz- und Bewertungsfr...

In den folgenden Produkten ist das Buch enthalten:

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