NWB Betriebsprüfungs-Kartei

2024

ISBN: 978-3-482-65701-7

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NWB Betriebsprüfungs-Kartei - Stand: Dezember 2023

A. Gesetzliche Regelung

Ob und in welchem Umfang eine Bilanz nach einer Einreichung beim Finanzamt noch geändert werden darf, ergibt sich aus § 4 Abs. 2 EStG. Demnach darf ein Steuerpflichtiger die Vermögensübersicht (Bilanz) nur ändern, soweit die Bilanz den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Befolgung der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes nicht entspricht. Weitere Voraussetzung ist, dass die Bilanz einer Steuerfestsetzung zugrunde liegt, die noch nach den Vorschriften der Abgabenordnung aufgehoben oder geändert werden kann. Diese sog. „Bilanzberichtigung” ergibt sich aus § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG.

Darüber hinaus ist eine sog. „Bilanzänderung” der Bilanz nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG nur zulässig, wenn sie in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung steht. Betraglich ist diese Änderung auf den Umfang der Bilanzberichtigung begrenzt.S. 2

B. Bilanzberichtigung

I. Fehlerhaftigkeit

Ist ein Ansatz in der Bilanz unrichtig, kann ein Steuerpflichtiger nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG den Fehler durch eine entsprechende Mitteilung an das Finanzamt berichtigen (Bilanzberichtigung). Ein Ansatz in der Bilanz ist objektiv unrichtig, wenn er unzulässig ist, d. h., wenn er gegen zwingende Vorschriften des Einkommensteuerrechts oder des Handelsrechts oder gegen die einkommen...

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